Spenden

Ihre Spende ermöglicht bürgernahe Politik für Neustadt an der Weinstraße

Unabhängig davon, ob Sie Mitglied sind oder nicht, entfaltet Ihre Spende an die FWG Neustadt zu 100% seine Wirkung. Sie ermöglichen mit Ihrer finanziellen Unterstützung den weiteren Ausbau einer traditionsreichen politischen Arbeit für die Bürger unserer Region.

Ihre Spende für die „Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße e. V.“ können wir in der von Ihnen angegebenen Höhe und Häufigkeit von Ihrem deutschen Bankkonto per SEPA-Lastschriftmandat einziehen oder Sie überweisen Ihre Spende auf das

Konto-Nr.: 1000 164 952
Konto-Inhaber: Freie Wählergruppe Neustadt an der Weinstraße e. V.
Sparkasse Rhein-Haardt
BLZ 546 512 40
IBAN: DE02 546512401000164952
BIC: MALADE51DKH

Bitte vermerken Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt den Verwendungszweck “Spende, Ihr Nachname oder Firmenname”. Sie erhalten auf Wunsch zu Beginn des folgenden Jahres eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte beachten Sie, dass anonyme Spenden nur bis zu einem Betrag von 500,00 € zulässig sind.

Das Formular “Anforderung eines SEPA-Lastschriftmandats” für Spenden können Sie alternativ zur Eingabe im untenstehenden E-Mail-Formular im PDF-Format downloaden, am Bildschirm ausfüllen* und ausdrucken.

*Bei einzelnen Browsern, z.B. Firefox, kann das PDF-Formular ausgefüllt werden, nachdem Sie die Funktion “mit anderem Programm ansehen” (oben rechts am Monitor) anklicken und dann die Option “Öffnen mit Adobe Reader” auswählen. Falls Sie den kostenlosen Adobe-Reader nicht verwenden, sind auch andere PDF-Lese-Programme möglich.

E-Mail-Formular zur Anforderung eines SEPA-Lastschriftmandats für eine Spende an die FWG Neustadt e. V.

Nach Eingang des Online-Formulars übersenden wir Ihnen per E-Mail ein SEPA-Lastschriftmandat, das erst nach Eingang mit Ihrer Original-Unterschrift gültig ist.

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Wollen Sie doch lieber – oder zusätzlich – Mitglied werden? Dann sind Sie hier richtig.

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    Ab einem Spendenbetrag über 200,00 € erhalten Sie automatisch im 1. Quartal des auf die Spende folgenden Jahres eine Zuwendungsbescheinigung. Falls Sie auch bei einem geringeren Betrag eine Zuwendungsbescheinigung wünschen, können sie Ihren Wunsch hier bekunden.
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