In der Haushaltsposition Feldwegeunterhalt im Teilhaushalt 4, Landwirtschaft und Weinbau, steht in den Ansätzen ab 2020 zukünftig der Betrag von 82 000.- Euro zur Verfügung. Diese Mittel setzen sich aus Grundbesitzabgaben und einem städtischen Anteil zusammen. Die Höhe betrug bis 2019 für landwirtschaftliche Fläche 16.- € pro Hektar, hinzu der Anteil für die öffentliche Nutzung. Über einen vermutlich jahrzehntelangen Zeitraum blieb die Beitragshöhe konstant, der Bedarf hielt sich aus nachvollziehbaren Gründen überschaubar. Das war hauptsächlich dem Umstand geschuldet, dass in den Ortsteilen Flurbereinigungsabschnitte durchgeführt wurden, in deren Folge neben einer Umstrukturierung der Flurstücke eben auch das Wegenetz auf Kosten der Teilnehmer neu konzipiert und aufgebaut wurde. Danach fielen zuerst einmal keine Unterhaltskosten an, die Beitragserhebung lief weiter, sodass der umlagefinanzierte Einnahmebetrag lange Zeit ausreichte. Es war jedoch
absehbar, dass aufgrund von Kostensteigerungen und anfallenden Bedarfen die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichen würden. So begründete sich im Wesentlichen der Antrag der FWG für eine
moderate Erhöhung der Beiträge um 4.- €/ha in Verbindung mit der gleichen finanziellen städtischen Beteiligung. Im Vergleich mit den umliegenden Weinbaugemeinden liegt Neustadt hier
immer noch deutlich niedriger.
Im Zuge der Haushaltsdebatte für 2020 wurde die Etaterhöhung für den Unterhalt der Wirtschaftswege in den Feldgemarkungen der Weindörfer beschlossen. Entgegen fadenscheiniger Bedenken konnten wir zusammen mit den Stimmen von Bündnis 90 und der SPD unseren entsprechenden Antrag im Haushalt unterbringen. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist deutlich erkennbar, die
Verwaltung wurde nun in die Lage versetzt, dem anliegenden Reparatur- und Instandhaltungsstau
wirksam zu begegnen. Die Bewirtschafter begrüßen die umgesetzten Maßnahmen.
Beispiel: Bild vorher – nachher, Gemarkung Mußbach, ehemalige Haßlocher Strasse