Zum 1.1.2021 tritt die neue Satzung für die Abfallentsorgung in Neustadt in Kraft. Eine Änderung wurde notwendig, da die Verträge über die Sammlung von Rest-, Bio-, und Grünschnittabfällen sowie die Sammlung von Sperrabfall 2020 ausliefen.
Deren Neuausschreibungen ergaben z. T. beträchtliche Kostensteigerungen, 17% bei Restabfall, 27% bei Sperrmüll auf Abruf und satte 67% bei Bioabfall. Die Ursachen der nun anfallenden Mehrkosten beruhen zum Einen auf einer höheren Neukalkulation der Firmen wie auch auf höheren Verwertungskosten sowie gesunkenen Erlösen für Papier oder Elektroschrott. Der neue Gebührensatz bleibt bis 2022 konstant.
Unter Berücksichtigung dieser gestiegenen Kosten ergeben sich für die Standartgefäße folgende Gebühren:
40 Liter Restmüllgefäß: 72.- € bisher: 66.- €
40 Liter Bioabfallgefäß: 72.-€ bisher: 66.- €
35 Liter Bioabfallgefäß für Eigenkompostierer: 48.- € bisher: 42.- €
Die Gebühren sind in Neustadt linear gestaltet, unabhängig von der Tonnengröße kostet somit der Liter Abfallvolumen immer gleich viel. Der Verwaltungsentwurf sieht zudem vor, die Leerungszeiten im bisherigen 2 Wochen-Rhythmus beizubehalten. Eine Verkürzung der Abfuhrtermine würde laut ESN zusätzliche Kostensteigerungen verursachen.
Voraus gingen intensive Diskussionen im Werkausschuss, insbesondere die Fassung über ein Windel-Zusatzvolumen für Kleinkinder und Inkontinenz. Hierüber gab es unterschiedliche Sichtweisen, der FWG-Vorschlag zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands fand dazu keine Mehrheit, so dass die bestehende Regelung und Kostenzuordnung beibehalten wird.
Darüber hinaus werden die Gebühren für Anlieferungen von Neustadter Privathaushalten auf den Wertstoffhof vereinfacht, dargestellt im beigefügtem Anhang. Verschiedene Abfallfraktionen sind nun zusammengefasst und unterschiedliche Stoffgruppen gemeinsam geführt. Dadurch ergibt sich für die Abgabe von Kleinmengen eine teilweise Gebührenermäßigung.
Gewerbliche Anlieferungen und Großmengen von Privathaushalten werden über eine separate Preisliste festgelegt. Vergleicht man die Kosten eines 4 Personenhaushalts anderer Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2020, so lag Neustadt mit einer Jahresgebühr von 132.- € im unteren Bereich, unsere Nachbarkreise bewegen sich auf deutlich höherem Niveau.
Im nächsten Jahr liegt die Neufassung der Abfuhrregelung „Duales System–Leichtverpackungen“ an. Dabei wird im Wesentlichen zu entscheiden sein, ob weiterhin die Leichtverpackung im Gelben Sack oder in einer zusätzlichen Tonne abgeholt werden soll, ein Mischsystem innerhalb eines Abfuhrbezirks ist nicht möglich. Nach einer Umfrage bei unseren Mitgliedern stellte sich eine klare Mehrheit für die bisherige Variante „Wertstoffsack“ heraus. Insbesondere wurde die bessere Handhabung, unabhängig vom Platzbedarf, bevorzugt. Auch vor dem Hintergrund einer zusätzlichen Erhöhung des Gebührensatzes bei einer gewünschten Änderung des Abfuhrsystems.
FWG-Fraktion im Werkausschuss
Gabiele Schattat, Petra Schweitzer, Rainer Weber, Werner Kerth