Keine zusätzliche Belastung Neustadter Betriebe durch einen neuen Tourismusbeitrag

Die Verwaltung bereitet gerade die Erweiterung der bisher schon in Neustadt erhobenen Fremdenverkehrsabgabe vor und will dafür vom Stadtrat in der Sitzung am 21. Februar “grünes Licht” bekommen. “Wir Freien Wähler und auch ich als Oberbürgermeisterkandidat lehnen dies ab”, so FWG-Chef Marc Weigel.

Hintergrund des Ganzen ist eine neue Regelung im Kommunalabgabengesetz, die nach einer Übergangszeit jetzt zum Tragen kommt und es den Kommunen ermöglicht, statt der früheren Fremdenverkehrsabgabe und der Kurtaxe nunmehr einen Tourismus- und einen Gästebeitrag zu erheben. Neu ist dabei, dass mehr Gemeinden berechtigt sind, die Abgabe zu erheben, und dass vor allem mehr Betriebe als bisher abgabenpflichtig werden.

Per Ratsbeschluss darf eine Gemeinde, die sich dazu entschließt, außerdem zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen zunächst alle selbständigen Unternehmen befragen und umfangreiche Betriebsdaten erheben. Das soll für Neustadt so in der Ratssitzung am 21. Februar beschlossen werden. Nach der Erfassung soll dann in einem zweiten Schritt die erweiterte Abgabenpflicht eingeführt werden.

Wir sehen schon in der Befragung mit umfangreicher Datenerhebung aller Neustadter Betriebe eine unangemessene bürokratische Belastung der unsere Stadt prägenden kleinen, mittleren und familiär geführten Betriebe. Dies vor dem Hintergrund, dass letztlich die Ausdehnung der Abgabenpflicht auf Betriebe erfolgen soll, die bislang vom Tourismusbeitrag verschont waren. Das Anliegen besteht darin, auch die Unternehmen heranzuziehen, die lediglich mittelbar vom Tourismus profitieren, etwa weil sie Leistungen für unmittelbar begünstigte Betriebe erbringen.

Die betrieblichen Auswirkungen der Einführung einer breiteren Kommunalsteuer in Neustadt wurden bislang weder mit den Aufsichtsräten der Tourist-Kongress-Saalbau GmbH bzw. der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft besprochen noch mit irgendwelchen örtlichen Unternehmerverbänden wie z. B. der Kreishandwerkerschaft, der Werbegemeinschaft Willkomm, dem Einzelhandelsverband, der Industrie- und Handelskammer, dem Bund der Selbständigen, dem Hotel- und Gaststättenverband etc. Deren Voten sind zwingend vor irgendwelchen Entscheidungen zu diesem Thema einzuholen, auch schon vor der viele kleine und familiären Betriebe sehr belastenden Befragung. Nur so kann der Stadtrat sachgerecht entscheiden.

Schon im rheinland-pfälzischen Gesetzgebungsverfahren haben sich besagte Wirtschaftsverbände kritisch bis ablehnend zu der Abgabenerweiterung geäußert. Daraufhin wurde in der amtlichen Begründung zur Gesetzesnovelle auf zweierlei hingewiesen:

Zum einen wurde den Kommunen empfohlen, dass sie vor der Einführung der neuen Abgabe den Betrieben eine Mitbestimmung einräumen sollen. Das ist in Neustadt bislang nicht geschehen.

Zum anderen wurde ausdrücklich betont, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung von der Beitragserhebung ganz absehen können. Das schlagen wir für Neustadt vor. Damit ersparen wir der Verwaltung und den Betrieben einen großen bürokratischen Aufwand, und wir befreien viele auch von der bisherigen, veralteten Abgabe. Das führt zwar zunächst zu einem kalkulierten Einnahmeverlust von jährlich ca. 300.000.- €, ist aber ein positives politisches Signal für unseren arg gebeutelten Wirtschaftsstandort.

Standortanreize schafft man nicht mit der Einführung oder Erweiterung kommunaler Abgaben, sondern mit deren Reduzierung oder Streichung. “Dabei gehen wir davon aus, dass wir mit solchen Anreizen langfristig Betriebsansiedlungen generieren, die diesen kurzfristigen Einnahmeverlust durch Arbeitsplätze und Gewerbesteuer ausgleichen”, erläutert Weígel