FWG Antrag für überregionale Windkraftplanung um Auswüchse zu verhindern

Stellungnahme von Georg Krist, FWG:

Zur Windkraftplanung in Neustadt möchte ich in Erinnerung rufen, dass die Freien Wähler es mit der Unterstützung von mehr als 4000 Bürgern Anfang des Jahres geschafft hatten, den von CDU und Grünen rechtswidrig zugunsten der Fa. JuWi durchgesetzten Windpark Mußbach zu stoppen. Marc Weigel und ich selbst hatten dafür viel Energie aufgewendet. Ohne dies könnte JuWi jetzt bauen, und wir hätten bald die weltweit größten Windräder (212 m hoch) so dicht wie nirgends sonst am Haardtrand stehen. Diese Fehlentscheidung konnten wir abwenden.

Was Neustadt jetzt außerdem zugutekommt, ist die neue Rechtslage in der Regionalplanung. Infolge geänderter landespolitischer Vorgaben muss die Metropolregion Rhein-Neckar ihre komplette Windkraftplanung ändern.

Der Schutz der Kulturlandschaft, des Naturparks Pfälzerwald, auch der Natur- und Artenschutz und der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten spielen eine größere Rolle. Die dazu notwendigen Korrekturen in der Regionalplanung mit Offenlegung der Pläne werden voraussichtlich noch zwei Jahre in Anspruch nehmen. Erst dann können wir in Neustadt unseren Flächennutzungsplan daran orientieren.

Das gibt uns Zeit, die neue Planung sorgfältig vorzubereiten. Wir müssen dem Artenschutz stärker Rechnung tragen. Das gilt z. B. für die besonders gefährdeten Rotmilane, die von den Rotoren massenhaft zerschlagen werden – die “Rheinpfalz” berichtete hierüber am 2. November. Das Phänomen wurde in Neustadt und am Haardtrand überhaupt noch nicht fachlich fundiert erfasst. Außerdem gibt es jetzt eine andere staatliche Subventionierung, die dazu führt, dass Anlagen an windschwachen Standorten wie hier im Windschatten des Haardtgebirges und in der Rheinebene sich nicht mehr rentieren – gerade deswegen hatte man den Windpark Mußbach ja noch schnell “durchboxen” wollen.

Unser Ziel muss es sein, unrentable Windkraftanlagen, die die Kulturlandschaft verschandeln und geschützte Tierarten dezimieren, zu verhindern. Die große Mehrheit der Bürger sieht das ebenso – mittlerweile auch eine Mehrheit des Neustadter Stadtrates. Und wir haben die rechtlichen Instrumentarien, genau das in unserem neuen Flächennutzungsplan zu fixieren.

Wir dürfen dabei allerdings nicht nur an die Neustadter Gemarkung denken, sondern müssen mit unseren Nachbargemeinden zusammenarbeiten. In der genannten Hauruckaktion Anfang des Jahres hatte man auch das sträflich vernachlässigt, obwohl das Baugesetzbuch es vorschreibt – das Investoreninteresse war offenbar wichtiger. Die uns jetzt zur Verfügung stehende Zeit muss dafür genutzt werden, die gebotene kommunale Kooperation anzugehen. Nachbargemeinden können bei einer bestimmten Interessenlage nach dem Baugesetzbuch einen gemeinsamen Flächennutzungsplan aufstellen.

Das bietet sich hier an. Die FWG-Stadtratsfraktion hat deshalb für die nächste Stadtratsitzung am kommenden Donnerstag beantragt, dass die Verwaltung entsprechende Verhandlungen mit den Nachbargemeinden aufnehmen soll. Dafür gibt es in der Region ein gutes Beispiel: Seit ungefähr zehn Jahren verfügen die Städte Frankenthal und Ludwigshafen zusammen mit den Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Fußgönheim, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf und Mutterstadt über einen solchen gemeinsamen Plan, den sie nach meiner Kenntnis als Erfolgsmodell ansehen.

Auf uns bezogen heißt das, dass wir zwar nicht mit Lambrecht kooperieren müssen, weil der Pfälzerwald ohnehin keine Windkraftanlagen erlaubt, wohl aber mit Deidesheim, Edenkoben, Haßloch und Maikammer Gespräche aufnehmen sollten. Die Weinbergs- und Feldgemarkungen müssen insoweit überplant werden.

Ich gehe davon aus, dass auch dort keinerlei Interesse an der Platzierung von großen Windenergieanlagen besteht. Auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen kommen sie ohnehin nicht in Frage. Und in den windschwachen Ebenen hätten sie wie gesagt keinen wirtschaftlichen Nutzen und nur nachteilige Folgen für den Naturschutz und die touristisch wertvolle Kulturlandschaft. Diese gemeinsame Interessenlage soll diskutiert und in die Planung einbezogen werden.

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Georg Krist beschäftigt sich mit Bau- und Planungsrecht, auch mit Umweltrecht und den aktuellen Entwicklungen dieser Rechtsgebiete ständig im Rahmen seiner Nebentätigkeit als Referent des Kommunalen Studieninstituts. Von daher ist er mit der Rechtsmaterie vertraut.