Neues in Sachen Windkraft

Nach den Landtagswahlen im vergangenen Frühjahr wurden in Baden-Württemberg wie auch in Rheinland-Pfalz neue Planungsgrundsätze für Windräder im Außenbereich ausgearbeitet. Das wirkt sich nun auf die Regionalplanung zur Windenergie in der Metropolregion Rhein-Neckar aus. Demzufolge darf der in puncto Windkraft zu ändernde Neustadter Flächennutzungsplan nicht mehr auf den inzwischen überholten Regionalplanentwurf abstellen, sondern muss dessen Erneuerung abwarten. Diesen wichtigen Aspekt muss der Neustadter Stadtrat bedenken, bevor er neues kommunales Planungsrecht für Windräder schafft.

Verfahrensrechtlich kann die Situation sehr angespannt werden, weil die vom Baugesetzbuch ermöglichte Zeit von maximal zwei Jahren zur Zurückstellung des Genehmigungsantrags für den Mußbacher Windpark kaum ausreicht, um die jetzt notwendig gewordenen Planungsprozesse abzuwickeln. Dann wird es aus Rechtsgründen geboten sein, den Genehmigungsantrag der Fa. JuWi abzulehnen, weil das aktuell geltende Planungsrecht die beantragten Anlagen nicht zulässt. Sollte JuWi dann dagegen klagen, würde ggf. im Verlaufe des Prozesses neues Planungsrecht wirksam. Vorauseilender Gehorsam zugunsten eines Anlagenbauers dürfte also nicht sinnvoll sein.

Die planungsrechtliche Wechselwirkung unterschiedliche kommunaler und regionaler Kompetenzen macht es immer wichtiger, dass benachbarte Kommunen bei der Erstellung oder Erneuerung ihrer Flächennutzungspläne enger zusammenarbeiten, um ihre Interessen aufeinander abzustimmen. Unregelmäßigkeiten wie der Neustadter Alleingang bei der Planung des Mußbacher Windparks, bei dem die Nachbarn erst nachträglich eingebunden wurden, sollten sich nicht wiederholen. Das Baugesetzbuch gibt benachbarten Gemeinden die Möglichkeit, gemeinsame Flächennutzungspläne zu erstellen. Das sollten wir von Neustadt aus schon jetzt in die Wege leiten. Zeit und Gelegenheit dazu ist uns durch die anstehende Änderung der Regionalplanung gegeben.