Verkehrsüberwachung in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat hatte im Dezember letzten Jahres unseren zusammen mit der SPD-Fraktion eingebrachten Vorschlag zur innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung mehrheitlich abgelehnt. Die Jamaika-Koalition hatte stattdessen die Aufstellung von Messgeräten zwecks Einwirkung auf die Autofahrer bei überhöhter Geschwindigkeit beschlossen.

Die Auswahl der Messpunkte und –zeiten sowie die Anschaffung und Aufstellung der Geräte hatte der Oberbürgermeister zur Chefsache erklärt. Für den Ortsteil Geinsheim wurde sogar eine Sonderzuständigkeit der dortigen Ortsverwaltung geschaffen.

Nach einigen Monaten des Einsatzes der Geräte ist nunmehr die erste Auswertung angebracht, die wir aus Gründen der Transparenz gegenüber Bürgern und Stadtrat beantragt haben.

Wie zu erwarten widerlegen die Ergebnisse  alle „Jamaika-Argumente“ gegen eine Geschwindigkeitsüberwachung an Brennpunkten und zum Schutz von Radfahrern, Kindern und älteren Menschen:

Die jetzt ausgewerteten Messungen erfolgten von Anfang März bis Anfang Juli dieses Jahres an insgesamt 16 Standorten des Stadtgebietes (ohne Geinsheim).

Nur an drei dieser Standorte kann derzeit angesichts der Häufigkeit der Übertretungen ein verkehrsrechtlicher Handlungsbedarf ausgeschlossen werden. An allen anderen besteht zur Verhütung von Unfällen Handlungsbedarf.

Dabei ist zu betonen, dass an zahlreichen Stellen die Quote der Geschwindigkeitsüberschreitungen nach allgemeiner verkehrsfachlicher Erkenntnis überproportional hoch ist. Sie liegen um mehr als 100% höher als die regelmäßigen innerörtlichen Überschreitungen.

An insgesamt fünf Standorten wurden längerfristige Messungen vorgenommen, die drei Monate lang stattfanden. Hier zeigen die Aufzeichnungen, dass sich dadurch keine nachhaltige Disziplinierung der Raser ergab. Aus verkehrsfachlichen Untersuchungen wissen wir, dass Radarkontrollen mit Verwarnungen an festen Stationen die Übertretungsquoten kurzfristig auf ca. 10 % der Ursprungsquote reduzieren und im regelmäßigen mobilen Einsatz innerorts auf ca. 20 %.

Zu schnelles Fahren zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Innerorts kommt hinzu, dass hiervon meist die sog. schwachen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger, unter diesen vor allem Kinder und Senioren, betroffen sind. Daraus resultiert eine besondere kommunale Verantwortung.

Aus Sicht der FWG-Stadtratsfraktion ist deshalb Folgendes zu veranlassen:

Versetztes Parken unterbindet oft das schnelle Durchfahren von gut ausgebauten und übersichtlichen Straßen. Das Ordnungsamt sollte deshalb im Benehmen mit den Ortsbeiräten und dem Innenstadtbeirat Strecken definieren, die für solche Regelungen in Betracht kommen. Die Maßnahmen verursachen keine nennenswerten Kosten.

An Stellen, die keine versetzten Parkanordnungen zulassen, kommen bauliche Verschwenkungen in Betracht. Auf Landes- und Bundestraßen müssen sie ggf. mit dem Landesbetrieb Mobilität und Verkehr (LBM) abgestimmt werden. Maßnahmen dieser Art sind in der Gesamtheit nicht schnell zu realisieren und sehr kostenintensiv. Trotzdem sollten sie vom Bauamt erwogen und in die künftigen Haushaltsplanungen eingestellt werden.

In Stadt und Ortsteilen befinden sich insgesamt rund 30 Fußgänger-Bedarfsampeln, um querende Fußgänger besonders zu schützen, dies oft auf Schulwegen. Es ist zu prüfen, ob und zu welchen Kosten, diese geschwindigkeitsabhängig geschaltet werden können. So würde erreicht, dass bei zu schnellem Heranfahren an die Ampel diese auf Rot schaltet und zum Anhalten zwingt. Allerdings schaffen diese Maßnahmen keine rasche Abhilfe. Sie sind auch sehr kostenintensiv, weil in größerer Entfernung vor den Ampeln Kontaktschleifen in den Asphalt gelegt und diese mit der Schaltung verknüpft werden müssen. Hinzu kommt, dass die etwaigen Rotlichtverstöße überwacht werden müssen, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.

Zur wirksamen und nachhaltigen Eindämmung zu schnellen Fahrens sind jedenfalls kommunale Geschwindigkeitsüberwachungen erforderlich, wie wir sie im Dezember letzten Jahres vorgestellt hatten. Deren Notwendigkeit wird mit der aktuellen Auswertung sogar noch unterstrichen. Sie sind der wichtigste Baustein für mehr Verkehrssicherheit neben den anderen Handlungsempfehlungen.

Innerörtliche Radarkontrollen zeichnen sich nämlich durch folgende Vorteile aus:

– zeitnah zu realisieren, da Aufgabenübertragung unproblematisch

– lagebedingt flexibel einsetzbar, z. B. auch bei Baustellen

– wirtschaftlich vertretbar, da weitgehend kostenneutral

– höchste Nachhaltigkeit durch Rechtsfolgen

– Fahrverbote nehmen Verkehrsrowdies von der Straße

– nachgewiesen beste Bewirkung regelkonformen Verhaltens

– hohe Akzeptanz in der Bürgerschaft